Im Bereich des Arbeitsrechts vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von arbeitsrechtlichen Ansprüchen aller Art.
Daneben gestalten unsere spezialisierten Rechtsanwälte und Steuerberater Arbeitsverträge und insbesondere Geschäftsführeranstellungsverträge, wobei neben den zivil- und gesellschaftsrechtlichen, auch steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten besondere Bedeutung zukommt.