Ein Schwerpunkt der Kanzlei ist die Beratung im Rahmen der Gründung, der Umstrukturierung und der Gestaltung von Personen- und Kapitalgesellschaften.
Herr Rechtsanwalt Stadler verfügt – auch durch seine Tätigkeit als Leiter der Rechtsabteilung einer mittelständischen Unternehmensgruppe – über langjährige Praxiserfahrung auf diesem Gebiet und ist gemäß § 43c BRAO befugt, die Bezeichnung Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht zu führen.
Dabei werden durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit innerhalb der Kanzlei stets neben den zivil- und gesellschaftsrechtlichen, auch steuer- und steuerrechtliche Aspekte in die Beratung und Bearbeitung miteinbezogen.