Neben dem Bereich der Vermögensnachfolge beraten wir in allen Bereichen des Erbrechts.
Hierzu gehört insbesondere die Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen, welche in der Regel auch steuerrechtliche Aspekte umfasst.
Darüber hinaus vertreten wir Mandanten bei der Geltendmachung von Erb-, Vermächtnis-, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen und sonstigen erbrechtlichen Angelegenheit aller Art, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.