Im Bereich des Familienrechts betreuen wir unsere Mandanten im Rahmen des Scheidungsverfahrens und aller damit zusammenhängenden Fragen.
Unser Bestreben ist dabei stets eine einvernehmliche Lösung in allen Problemkreisen zu finden, um so die Folgen für alle Beteiligten weitestgehend abzumildern.
Daneben beraten wir unsere Mandanten bei der Gestaltung von Eheverträgen, wobei unternehmerische Ansätze eine große Rolle spielen können.